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Warentest Ergebnisse NRW von 2016 dürfen nicht mehr verbreitet werden!

Stuttgart – German Genetic – 08.04.2019

https://www.german-genetic.de

Entscheidende Fehler im Versuchsaufbau führten jetzt dazu, dass die Erbenisse des Warentests für Mastferkel nicht weiter verbreitet werden dürfen.
Das Verwaltungsgericht Münster hat der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 02.04.2019 (GZ 11 K 5015/16 – Berufung zugelassen) die Verbreitung der Ergebnisse des von ihr durchgeführten X. Warentests gerichtlich untersagt. Lesen Sie die Pressemittelung unter diesem Link

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